Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Silop e.U. (Silent Operations)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Silop e.U., Inhaber Mario Amandus Aistleitner, BA MBA, Marktgasse 7/26, 8720 Knittelfeld, FN 690458 f, Landesgericht Leoben, UID ATU83733113 (im Folgenden „Silop“) gegenüber Unternehmen, Gemeinden, Städten, Ländern, sonstigen öffentlichen oder privaten Institutionen sowie Privatpersonen (im Folgenden „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Silop ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur, soweit sie zwingenden Bestimmungen des KSchG und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht widersprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von Silop sind freibleibend und 30 Tage gültig.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten ergänzend die Vorgaben ihres Vergabe- bzw. Beschlussverfahrens.
2.3 Rücktrittsrecht für Verbraucher. Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume von Silop, kann er nach dem FAGG binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Belehrung über das Rücktrittsrecht und ein Muster-Rücktrittsformular erhält er mit dem Angebot. Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass Silop vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, hat er bei einem Rücktritt den Wert der bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu bezahlen.
3. Leistungsumfang
3.1 Silop erbringt Leistungen in den Bereichen Information, Schulung, Konzeption und technische Umsetzung von Lösungen mit Künstlicher Intelligenz, Datenaufbereitung und -visualisierung sowie Krisenvorsorge. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.2 Keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Silop informiert über rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. KI-Verordnung, DSGVO) und begleitet deren Umsetzung. Verbindliche Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall wird nicht erbracht; dafür ist eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt bzw. eine Steuerberatung beizuziehen. Silop erbringt keine Anlage-, Vermögens- oder Finanzberatung.
3.3 Silop schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.4 Silop darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Partner für technische Umsetzung) nur nach vorheriger Information des Auftraggebers heranziehen und verpflichtet diese zur Vertraulichkeit. Silop bleibt dem Auftraggeber gegenüber verantwortlich.
4. Ergebnisse von KI-Systemen
4.1 Leistungen können mit Unterstützung von KI-Systemen erstellt werden oder solche Systeme zum Gegenstand haben. Ergebnisse von KI-Systemen können fehlerhaft sein.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, von KI-Systemen erzeugte Ergebnisse vor ihrer Verwendung – insbesondere vor Entscheidungen mit Außenwirkung – durch eine fachkundige Person zu prüfen. Entscheidungen bleiben beim Auftraggeber.
4.3 Die Verantwortung für den rechtskonformen Einsatz von KI-Systemen im eigenen Betrieb, einschließlich der Pflichten als Betreiber nach der KI-Verordnung, liegt beim Auftraggeber. Silop unterstützt dabei im vereinbarten Umfang.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistung nötigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.
5.2 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten von Silop; dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.
6. Honorar und Zahlung
6.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise inklusive Umsatzsteuer angegeben.
6.2 Reisezeiten und -kosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert verrechnet; Fahrtkosten mit dem amtlichen Kilometergeld.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6.4 Bei Aufträgen über mehrere Monate kann Silop angemessene Teilrechnungen legen.
7. Termine und Stornierung von Schulungen
7.1 Vereinbarte Schulungs- und Workshoptermine können vom Auftraggeber bis 14 Tage vorher kostenlos verschoben oder storniert werden. Danach werden 50 %, ab 3 Tagen vorher 100 % des vereinbarten Honorars verrechnet.
7.2 Kann Silop einen Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Rechte an Arbeitsergebnissen
8.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
8.2 Allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und Werkzeuge von Silop bleiben im Eigentum von Silop und können weiterverwendet werden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers enthalten sind.
8.3 Silop darf den Auftraggeber nach dessen Zustimmung als Referenz nennen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Silop behandelt alle Informationen des Auftraggebers vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Ende des Vertrages. Auf Wunsch schließen die Vertragsparteien zusätzlich eine eigene Vertraulichkeitsvereinbarung ab (Muster zum Download); diese geht den AGB vor.
9.2 Verarbeitet Silop personenbezogene Daten im Auftrag, wird vor Beginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
9.3 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur mit dessen Zustimmung und nur in Systeme eingegeben, die für den jeweiligen Zweck datenschutzrechtlich geeignet sind.
10. Gewährleistung
10.1 Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen, schriftlich zu melden. Silop hat das Recht, Mängel zunächst zu verbessern.
10.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe; § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) ist ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Haftung
11.1 Silop haftet gegenüber Unternehmern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden.
11.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.3 Silop haftet nicht für Schäden, die durch ungeprüfte Verwendung von KI-Ergebnissen entgegen Punkt 4.2 entstehen.
11.4 Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für Knittelfeld sachlich und örtlich zuständige Gericht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
12.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: Oktober 2026