Erstgespräch · 30 Min.
← Alle LeitfädenLeitfaden zum Thema KI · Stand 07. Oktober 2026

KI im Amt: Erste Schritte in 10 Punkten

Wie Gemeinden, Institutionen und kleine Betriebe sicher mit Künstlicher Intelligenz anfangen, ohne Hype und mit überschaubarem Risiko.

Viele Mitarbeiter nutzen KI-Werkzeuge längst, oft ohne dass es jemand weiß. Besser ist es, den Einstieg bewusst zu gestalten. Zehn Punkte als Orientierung:

  1. Bestandsaufnahme machen. Wer nutzt heute schon welche KI-Werkzeuge, und wofür?
  2. Schulen. Nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung müssen Organisationen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter sorgen. Eine praxisnahe Schulung mit Nachweis ist der einfachste Weg.
  3. Eine Richtlinie festlegen. Was ist erlaubt, was nicht? Die Kernregeln passen auf eine Seite. Bei Gemeinden je nach Gemeindeordnung als Dienstanweisung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder als Beschluss im Gemeinderat. Eine Muster-KI-Richtlinie für Gemeinden gibt es bei uns kostenlos.
  4. Keine personenbezogenen Daten in freie Chatbots. Namen, Adressen, Akten von Bürgern oder Kunden gehören nicht in kostenlose Online-Dienste.
  5. Geeignete Werkzeuge wählen. Business-Versionen mit Datenhaltung in der EU und ohne Verwendung Ihrer Daten zum Training. Für sensible Bereiche: lokale Modelle auf eigenen Servern.
  6. Der Mensch entscheidet. KI bereitet vor, ein Mensch prüft und gibt frei. Besonders bei allem, was nach außen geht.
  7. Kennzeichnen. Ein Chatbot auf der Website muss sich als KI zu erkennen geben (Art. 50 KI-Verordnung).
  8. Klein anfangen. Ein Testlauf mit einer konkreten Aufgabe, etwa Protokollentwürfe oder Posteingang, statt eines großen Projekts.
  9. Dokumentieren. Welche KI wird wofür eingesetzt, wer ist zuständig? Das hilft bei Prüfungen und schafft Vertrauen.
  10. Eine Ansprechperson benennen. Jemand im Haus, der sich auskennt und Fragen beantwortet.

Diese Punkte sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Schulung oder Richtlinie gewünscht? KI-Kompetenz und Frühwarnung

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